Nach einer zweijährigen Testphase bleibt der öffentliche Muezzinruf in Köln nun unbefristet erlaubt. Die Stadt verlängerte einen Vertrag mit der Ditib-Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld auf unbestimmte Zeit, wie eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Ähnliche Verträge seien auch für andere Gemeinden in der Stadt möglich, so die Sprecherin. Zu Beginn des Tests 2022 hatte es bundesweit Kritik gegeben, unter anderem, weil die Ditib von einigen als verlängerter Arm des türkischen Staats gesehen wird.
Ein Bericht der Stadt bewertet den Test insgesamt positiv: "Das Modellprojekt hat den Weg für eine intensivere Diskussion über den öffentlichen Gebetsruf und die Bedeutung der Religionsausübung von vielen tausenden Kölner Muslim*innen geebnet." Die Testgemeinde habe alle Auflagen eingehalten. Auch Beschwerden an die Stadt gegen das Projekt hätten nach kurzer Zeit abgenommen.
Welche Regeln gelten
Der Ruf wird auch in Zukunft an Auflagen der Stadt gebunden sein. Die Gebetsaufforderung ist freitags für fünf Minuten zwischen 12.00 und 15.00 Uhr zu hören, je nach Jahreszeit und Sonnenstand. Außerhalb des Moscheegeländes darf der Ruf 60 Dezibel und damit Gesprächslautstärke nicht überschreiten. Für mögliche Beschwerden muss eine Ansprechperson benannt sein.
Nach der Vorstellung des Projekts war zunächst eine bundesweite Debatte entstanden. Kritiker warnten vor einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Zudem könnten konservative oder frauenfeindliche Strömungen in den Gemeinden gestärkt werden.