Das sagte Grote am Freitag in Rheinsberg (Brandenburg) nach der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Mehrere Bundesländer würden diese Meinung teilen.
Das Kirchenasyl war demnach auch Thema bei der Konferenz. Man müsse sich mit den Kirchen darauf verständigen, was man unter einer Umsetzung der 2015 getroffenen Verabredung zum Kirchenasyl verstehe, so Grote. Diese beinhalte, dass die Kirchen nach Abschluss aller rechtsstaatlichen Verfahren noch einmal Härtefälle benennen könnten, die dann erneut vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geprüft und entschieden würden. Dabei gehe es ausschließlich um sogenannte Dublin-Fälle, sagte Grote.
Was sind Dublin-Fälle?
Das meint Asylsuchende, für deren Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Die Frage in diesen Fällen sei, ob Deutschland die Zuständigkeit für das Verfahren übernehme. "Wenn das nicht der Fall ist, muss das Kirchenasyl beendet werden", so der Senator. Das Problem bestehe darin, "dass dieser zweite Teil, dass bei einer abschlägigen Stellungnahme des Bamf das Kirchenasyl beendet werden muss, nicht umgesetzt wird".
Behörden räumen Kirchenasyle immer wieder
Erst Anfang dieser Woche hatte ein Fall in Bremen für Aufsehen gesorgt, bei dem die Behörden vergeblich versucht hatten, ein Kirchenasyl zu räumen. Der Versuch scheiterte am Widerstand des Pastors einer evangelischen Gemeinde und rund 100 Menschen, die sich spontan mit dem Schutzsuchenden solidarisierten. Bundesweit hatten die Behörden in den vergangenen Monaten immer wieder Kirchenasyle geräumt, was zu Protesten der Kirchen führte.