Das geplante Kinderbildungsgesetz in NRW

Wie Kinder gefördert werden sollen

Das nordrhein-westfälische Kindergarten-Gesetz aus dem Jahr 1993 soll im kommenden Jahr abgelöst werden. Die schwarz-gelbe Düsseldorfer Landesregierung will die alte Regelung zum 1. August 2008 durch das geplante "Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern" ablösen, kurz Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Es regelt dann die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

 (DR)

Zu den Eckpunkten gehören ein Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige und eine auf zwei Jahre angelegte, landesweite Sprachförderung. Zudem sollen die Eltern künftig 19 Prozent der Betriebkosten übernehmen, bislang sind dies 13 Prozent. Statt der bisherigen Gruppenpauschale werden den Plänen zufolge Kindpauschalen eingeführt, die nach den gewählten Betreuungszeiten durch die Eltern gestaffelt sind. Berufspraktikanten-Stellen werden abgebaut. Kinder mit und ohne Behinderungen sollen künftig gemeinsam gefördert werden. Die Landesregierung hat angekündigt, das neue Kindergartengesetz finanziell besser ausstatten.

So werde das Land bereits im kommenden Jahr mit 969 Millionen Euro rund 150 Millionen Euro mehr für die Kinderbetreuung und Kinderbildung ausgeben als 2007. Im Jahr 2009 soll der Betrag über eine Milliarde Euro ausmachen. Die rot-grüne Opposition kritisiert dagegen, Gelder für die Betreuung der unter Dreijährigen würden zu Lasten der Kindertagesstätten ausgegeben.


Unter dem Strich hätten die Kitas in NRW weniger Geld zur Verfügung als im Jahr 2005. Teils heftige Kritik äußern die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften und die Wohlfahrtsverbände, die drei von vier Trägern vertreten. Die Pläne führten zum Abbau von Arbeitsplätzen und Qualitätseinbußen. Hauptkritikpunkt ist die Einführung der Kindpauschale. Damit wäre die Finanzierung der Einrichtungen künftig von den Anmeldezahlen und Buchungszeiten der Eltern abhängig, wird gerügt.

Die Träger hätten keine Planungssicherheit und müssten alleine das finanzielle Risiko tragen. Für das Personal bedeute dies Teilzeitverträge und wechselnde Bezugspersonen für die Kinder. Zudem werde der Wegfall von Landeszuschüssen in vielen Städten zu einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge führen, lautet ein weiterer Kritikpunkt.