Bundesrat beschließt Gesetz - Debatte um gesetzlichen Mindestlohn

Ehrenamt wird besser gefördert

Der Bundesrat hat den Weg zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland mit einer Steuerentlastung in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro gefördert werden soll. Für manche Politiker geht das aber noch nicht weit genug. - Außerdem ging die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn in die nächste Runde.

 (DR)

Freibetrag in Höhe von jährlich 500 Euro
Danach wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 1848 Euro auf 2100 Euro im Jahr steigen. Ferner wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag in Höhe von jährlich 500 Euro für alle Personen eingeführt, die ehrenamtlich in Vereinen Verantwortung übernehmen. Die ihnen dafür gewährte Aufwandsentschädigung soll bis zu einer Höhe von 500 Euro steuerfrei sein, ohne dass dafür Einzelnachweise vorgelegt werden müssen.

Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden von bisher fünf beziehungsweise zehn Prozent der Gesamteinkünfte werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben. Zudem soll der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307 000 Euro auf eine Million Euro erhöht werden.

Auch wird die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die sogenannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30 878 Euro auf 35 000 Euro Einnahmen im Jahr heraufgesetzt.

Debatte um Ehrenamt
In der Debatte mahnte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) Nachbesserungen für ehrenamtliche Betreuer an. Er verwies darauf, dass die Zahl der betreuungsbedürftigen Personen in Deutschland steige. Dabei liege es im öffentlichen Interesse, dass dieser zusätzliche Betreuungsaufwand vor allem durch ehrenamtliche Betreuer wahrgenommen werde. Die hier ehrenamtlich Tätigen dürften nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die im Sport- oder Kulturbereich ein Ehrenamt ausüben.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), sagte, man müsse überprüfen, ob der neue Freibetrag von 500 Euro auch für ehrenamtliche Betreuer angewendet werden könne. Sie wandte sich zugleich dagegen, Personen in einen Steuerfreibetrag einzubeziehen, die die rechtliche Betreuung ihrer Eltern übernehmen. Sie müssten sonst zunächst von den Eltern 500 Euro nehmen, um sie anschließend steuerfrei stellen zu können. Man solle daher "die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer außerhalb des Familienkreises ins Auge nehmen, aber nicht die innerhalb des Familienkreises".

Beck wirbt im Bundesrat für gesetzlichen Mindestlohn
Unterdessen dringt die SPD weiter auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Über eine entsprechende Gesetzesinitiative der rheinland-pfälzischen SPD-Alleinregierung beriet der Bundesrat auch. Der Länderkammer lagen zudem Entschließungsanträge des rot-roten Berliner Senats und der rot-grünen Landesregierung von Bremen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 7,50 Euro pro Stunde vor. Über die Vorlagen soll nun in den zuständigen Bundesrats-Ausschüssen weiter beraten werden.

Der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, es gehe um die Frage, ob an dem Grundsatz festgehalten werden solle, dass diejenigen, die vollschichtig gute Arbeit leisten, davon auch leben können müssten. In Deutschland gebe es rund 2,5 Millionen Vollbeschäftigte, die weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens erhielten. Obwohl ein beachtlicher Teil von ihnen einen Berufsabschluss habe, erhielten sie Löhne, "von denen man nicht leben kann". Beck verwies darauf, dass davon überdurchschnittlich viele Menschen in Ostdeutschland betroffen seien.

Müller warnt vor Gefährdung von Arbeitsplätzen
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, es sei für die Betroffenen demütigend, den ganzen Tag zu arbeiten und gleichwohl ergänzende Hilfen beantragen zu müssen, um existieren zu können. Darin liege "sozialer Sprengstoff". Der Staat könnte sich heraushalten, wenn die Tarifparteien diese Frage allein regeln könnten, was in vielen Branchen auch der Fall sei. In etlichen Branchen sei eine solche Regelung aber nicht mehr zuwege gebracht worden.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) warnte dagegen vor einer Vernichtung von Arbeitsplätzen durch einheitliche gesetzliche Mindestlöhne. Bei nicht ortsgebundener Arbeit werde das Einkommen der Betroffenen gefährdet, "wenn Sie Löhne abverlangen, die über die Produktivität nicht dargestellt werden können", argumentierte Müller. Deshalb führten letztlich alle Vorstellungen einheitlicher gesetzlicher Mindestlöhne nicht zu mehr unterhaltssicherndem Einkommen, sondern seien kontraproduktiv.