Schutz des Sonntags

Hintergrund

Der Sonntag hat in der christlichen Geschichte einen besonderen Stellenwert. Staatlicherseits steht der Sonntag durch den Grundgesetzartikel 140 als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" unter besonderem gesetzlichen Schutz. Der Tag ist im Deutschen nach der Sonne benannt.

 (DR)


Entstanden ist der Sonntag aus der Tradition des jüdischen Sabbats. Mit diesem Tag der strikten Arbeitsruhe schloss die jüdische Woche. Durch das Osterereignis wurde der Sonntag für Christen zum ersten Wochentag und damit zum wichtigsten Tag der Woche. Kaiser Konstantin der Große ordnete 321 die volle Sonntagsruhe an und verbot jegliche Arbeit außer der Feldarbeit.

Nach deutschem Recht ist grundsätzlich nur für bestimmte Berufsgruppen Sonntagsarbeit erlaubt. Seit dem Arbeitszeitgesetz von 1994 kann Sonntagsarbeit jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch aus wirtschaftlichen Gründen genehmigt werden. Im Zuge der Föderalismusreform hat der Bund 2006 den Ländern die Zuständigkeit für den Ladenschluss übertragen. Die Bundesländer haben dazu eigene Regelungen verabschiedet. Am weitesten geht die Berliner Regelung, nach der Läden an bis zu zehn Sonntagen im Jahr - dazu zählen auch die vier Adventssonntage - öffnen dürfen.