CDU-Parteitag folgt Merkel und votiert für Betreuungsgeld

Für die Wahlfreiheit

Die CDU hat auf ihrem Parteitag in Hannover beschlossen, die Einführung eines Betreuungsgeldes in ihr Grundsatzprogramm aufzunehmen. Die Delegierten stimmten damit am Montag zugleich gegen einen Antrag der Frauen Union, das Betreuungsgeld nicht aufzunehmen.

 (DR)

Unmittelbar vor der Abstimmung hatte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel in die Debatte eingegriffen. Nachdem sie sich bereits in ihrer Eröffnungsrede für das Betreuungsgeld ausgesprochen hatte, warnte sie die Delegierten davor, ein falsches Signal auszusenden: "Die CDU lehnt das Betreuungsgeld ab: Ich kann Ihnen diese Botschaft nicht empfehlen", rief sie den Delegierten zu.

Die Union, CDU und CSU gemeinsam, hätten das Betreuungsgeld bereits gegen den Koalitionspartner SPD durchgesetzt, sagte Merkel. Bis 2013 habe der Ausbau der Kinderbetreuung Vorrang. "Es ist unstrittig, dass wir den Ausbau bis 2013 schaffen wollen", sagte Merkel. Doch dann müsse wieder ein Schritt für die Eltern getan werden, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen wollten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Union kümmere sich nur noch um Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren wollten. Beide Lebensmodelle verdienten Anerkennung, sagte Merkel: "Für uns steht die Wahlfreiheit im Zentrum."

Der Thüringer Sozialminister Klaus Zeh sagte, mit dem Betreuungsgeld wolle man die Eltern stärken und nicht schwächen. Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld seien zwei Seiten einer Medaille. Thüringen habe gute Erfahrungen mit dem Landesbetreuungsgeld gemacht. Die thüringische CDU hatte neben mehreren Kreisverbänden den Antrag eingebracht, das Betreuungsgeld ins Grundsatzprogramm aufzunehmen.

Die Frauen Union hatte vorgeschlagen, die CDU solle sich anstelle eines Betreuungsgeldes lediglich dafür aussprechen, mittelfristig die "Kindererziehungsleistungen von Müttern und Vätern finanziell besser anzuerkennen". Dies könne etwa auch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung bedeuten, sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister Armin Laschet, der den Antrag der Frauen Union unterstützte.

Anspruch auf das Betreuungsgeld sollen Eltern von zwei und dreijährigen Kindern haben, die ihre Kinder nicht in eine Betreuungseinrichtung geben. Ursprünglich hatte vor allem die CSU darauf bestanden, das Betreuungsgeld parallel zum Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte für Kinder ab zwei Jahren einzuführen. Das soll nach den Vereinbarungen in der Koalition in Berlin im Jahr 2013 geschehen, wenn der Ausbau der Kleinkindbetreuung abgeschlossen sein soll. Dann soll es für jedes dritte Kleinkind einen Betreuungsplatz geben.