Der Eckrentner und andere Begriffe in der Rentendiskussion

Hintergrund

 (DR)

Mit der RENTENFORMEL wird die Höhe der gesetzlichen Rente bestimmt. Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens angesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor.

Mit dem ZUGANGSFAKTOR soll die Laufzeit der Rente entsprechend dem tatsächlichen Renteneintrittsalter ausgeglichen werden. Der Zugangsfaktor beträgt beim Renteneintritt mit 65 Jahren 1,0. Dieser Wert ändert sich dann, wenn die Rente früher oder später als üblich ausgezahlt werden soll. Wer vorzeitig in Rente geht, hat einen geringeren Zugangsfaktor und deshalb weniger Monatsrente.

Der RENTENARTFAKTOR bestimmt die Art der Rente, die man ausgezahlt bekommt. Der Rentenartfaktor beträgt bei der Altersrente 1,0. Dieser Wert ändert sich für andere Rentenarten: Bei der Witwenrente beträgt er zum Beispiel 0,6.

Der RENTENWERT ist die monatliche Altersrente für ein Kalenderjahr, wenn für dieses Jahr Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber Veränderungen des Beitragssatzes bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenfalls einbezogen wird seit 2005 ein Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern widerspiegelt. Seit Einführung der Riester-Rente werden auch die staatlich geförderten privaten Initiativen zur Altersvorsorge bei der Berechnung des Rentenwertes berücksichtigt.

Seit dem 1. Juli 2007 liegt dieser Rentenwert im Westen bei 26,27 Euro und im Osten bei 23,09 Euro. So erreicht ein Versicherter, dessen Biografie mit dem des Standardrentners übereinstimmt, derzeit eine Monatsrente von 1182,15 Euro in Westdeutschland und 1039,05 Euro in Ostdeutschland. Das Verhältnis der Rente des Eckrentners zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau.

Der sogenannte ECKRENTNER ist eine für statistische Zwecke erfundene Musterperson. Er hat das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang mit seinem Durchschnittsverdienst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der Verdienst entspricht dabei jeweils dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.