Magazin: Kirchliche Trauungen sind künftig auch so möglich

Ohne Standesamt in den Hafen der Ehe

Kirchliche Trauungen sind nach dem im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedeten neuen Personenstandsrecht ab 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Wie das Magazin "Focus" berichtet, arbeitet die Deutsche Bischofskonferenz dazu derzeit eine kirchenrechtliche Regelung aus.

 (DR)

Danach sollen kirchliche Heiraten ohne staatlichen Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sein. Gedacht sei vor allem an die sogenannte Rentnerehe, bei der zwei Hinterbliebene gern den kirchlichen Segen haben, ohne ihre Witwenrente zu verlieren.

Bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe im März in Würzburg hatte Kardinal Karl Lehmann bereits darauf hingewiesen, dass die seelsorgerischen und gesellschaftlichen Folgen der Neuregelung genau zu bedenken seien. Grundsätzlich sei die Freigabe der kirchlichen Trauung eine alte Forderung der katholischen Kirche.

Preußische Tradition
Die rund 120 Jahre alte bestehende Regelung entstammt dem Kulturkampf zwischen Preußen und der katholischen Kirche; in anderen EU-Staaten wie Österreich gibt es keine solche Koppelung. Diese schreibt für Deutschland aber auch das Reichskonkordat von 1933 fest. Es gestattet die kirchliche Einsegnung der Ehe vor der Ziviltrauung nur "im Falle einer lebensgefährlichen, einen Aufschub nicht gestattenden Erkrankung eines Verlobten" sowie "im Falle schweren sittlichen Notstandes".

Der Pfarrer ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Standesamt "unverzüglich Anzeige zu erstatten". Abgesehen davon gilt im alten Personenstandsgesetz eine kirchliche Vorabtrauung als Ordnungswidrigkeit.