Marienerscheinungen

Stichwort

Marienerscheinungen sind nach einer Begriffsbestimmung des Lexikons für Theologie und Kirche psychische Eindrücke oder Erlebnisse, in denen jemand die Muttergottes "als sinnenhaft gegenwärtig erkennt". Besonderen Einfluss auf Frömmigkeit und Glaubensleben in der katholischen Kirche gewannen etwa die kirchlich anerkannten Erscheinungen im mexikanischen Guadalupe (1531), im französischen Lourdes (1858) und in Fatima in Portugal (1917).

 (DR)

In Deutschland gibt es nach der Entscheidung hinsichtlich angeblicher Erscheinungen im saarländischen Marpingen auch weiter keinen kirchlich beglaubigten Erscheinungsort.

Zur Beurteilung behaupteter Marienerscheinungen haben sich in der Kirche drei Formeln etabliert: «Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt», «Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt», «Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt». Die mit Erscheinungen verbundenen Botschaften stuft die Kirche als Privatoffenbarung ein. Sie haben als solche keine allgemeine Glaubensverbindlichkeit. Nach kirchlichem Verständnis ist die Offenbarung Gottes «mit den Aposteln» abgeschlossen. Nur diese so bezeichnete allgemeine und öffentliche Offenbarung gilt als für alle Christen verbindlich.