Politiker und Staatsrechtler verteidigen Kundgebungsverbot in Köln

Nicht "formaljuristisch" argumentieren

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) begrüßt die Proteste gegen den rechten "Anti-Islamisierungskongress". Die Demokratie könne nicht nur vom Staat, sondern müsse auch durch die Bürger verteidigt werden, sagte Thierse am Montag im Deutschlandfunk. Dass die Kundgebung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung "Pro Köln" zunächst genehmigt war, stellt die Gegenproteste nach Ansicht Thierses nicht in Frage. Bei einem solchen Thema dürfe nicht "formaljuristisch" argumentiert werden. Thierse rief die Bürger Brandenburgs auf, zur Kommunalwahl am 28. September ebenfalls ein sichtbares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen.

 (DR)

Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete das Verbot der rechtspopulistischen Kundgebung als richtig. «Der Schutz von Leib und Leben der Bürger muss Vorrang haben», sagte Bosbach dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Traurig seien die Ausschreitungen einiger linksautonomer Chaoten in Köln.

Der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling sagte der Zeitung, nach dem Verbot bleibe ein «schaler Nachgeschmack». Grundsätzlich gelte, dass Gegendemonstranten eine angemeldete Versammlung nicht stören oder verhindern dürfen. Der Staat sei verpflichtet, einer genehmigten Demonstration zu ihrem Recht zu verhelfen. Trotzdem halte er das Verbot für vertretbar.

Der designierte Grünen-Chef Cem Özdemir lobte die Kölner Bevölkerung wegen ihrer Proteste. Köln sei ein Beispiel dafür, wie die Zivilgesellschaft Rechtsextreme mit friedlichen Mitteln daran hindern könne, sich im öffentlichen Raum breitzumachen, sagte Özdemir dem in Berlin erscheinenden «Tagesspiegel» (Montagausgabe).

Bei Demonstrationen gegen die Kundgebung war es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und linksautonomen Gewalttätern gekommen. Mehrere Tausend Personen protestierten friedlich. Schließlich untersagte Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen die rechte Veranstaltung mit der Begründung, ihre Durchführung hätte unbeteiligte Bürger und friedliche Demonstranten unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt.