Neue Abgeltungssteuer wirkt sich nicht nur auf den Fiskus aus

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Der Staat rechnet mit mehr Einnahmen - die Kirchen wagen dagegen keine Prognose: Am 1. Januar tritt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Kraft. Sie wirkt sich nicht nur auf die Staatseinnahmen, sondern auch auf die Kirchensteuer aus.

Autor/in:
Andreas Otto
 (DR)

Auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne sollen Banken pauschal 25 Prozent Steuern ans Finanzamt weiterleiten. Und falls der Steuerpflichtige katholisch oder evangelisch ist, sollen die Geldinstitute darüber hinaus die Kirchensteuer einbehalten - je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf diese Abgeltungssteuer.

Die Neuregelung begünstigt vor allem Anleger mit hohem Steuersatz.
Mussten Spitzenverdiener über ihre Einkommenssteuererklärung bislang bis zu 45 Prozent Steuern auf ihre Kapitalerträge ableisten, können sie diesen Betrag nun auf 25 Prozent drücken. Die Rechnung des
Staates: Die günstigeren Bedingungen verringern Kapitalflucht ins Ausland - wovon unterm Schlussstrich dann auch der Fiskus profitiert. Indes: Kapitalgewinne können wie bisher auch auf der individuellen Steuererklärung angegeben werden. Das ist vor allem für jene günstig, deren Steuersatz unter der 25-Prozent-Grenze liegt..

Die Finanzverantwortlichen der Kirchen bleiben allerdings vorsichtig mit Aussagen darüber, wie sich die pauschale Versteuerung von Kapitalerträgen auf die Kirchensteuer auswirkt. Der Geschäftsführer der Steuerkommission des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD), Elmar Niclas, verweist darauf, dass den Kirchen keine Grundlagendaten zur Verfügung stehen, die eine Prognose ermöglichen.

Generell sind die Kirchen erleichtert
Der Finanzverantwortliche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Oberkirchenrat Thomas Begrich, ist generell skeptisch, ob durch die Neuregelung tatsächlich die Abwanderung von Kapital ins Ausland vermieden wird und die Steuereinnahmen erhöht werden.

Niclas macht auf ein weiteres Problem aufmerksam. Erst ab 2011 soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datei eingerichtet werden, die alle für die Abgeltungssteuer notwendigen Daten enthält - einschließlich der Angabe der Religionszugehörigkeit. Bis dahin - also für eine Übergangsphase von zwei Jahren - sind die Kirchen darauf angewiesen, dass Anleger gegenüber den Banken ihre Religionszugehörigkeit angeben.

Generell sind die Kirchen aber darüber erleichtert, dass überhaupt ein praktikabler Weg gefunden wurde, mit der Abgeltungssteuer auch die Kirchensteuer zu erheben. Niclas begrüßt, dass mit der Neuregelung die Systematik der individuellen Besteuerung erhalten geblieben ist und nicht etwa ein Pauschalbetrag an die Kirche abgeführt wird. Der Vertreter der evangelischen Kirche bei der Bundesregierung, Prälat Stephan Reimers, sprach von einer "befriedigenden Lösung"; durch "einen sehr sparsamen elektronischen Datenabgleich" könne nun der Kirchensteueranteil auf Zinserträge und Gewinne ermittelt werden.