Nihil obstat

Hintergrund

"Nihil obstat" ist Latein und heißt "Es steht nichts entgegen". Der Ausdruck meint die kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, die für einen katholischen Theologen notwendig ist, um selbstständig an einer Universität lehren zu können. Andere gebräuchliche Begriffe sind Lehrerlaubnis oder -befugnis. Nach dem Staatskirchenrecht wird sie vom jeweiligen Ortsbischof erteilt. Ohne dessen Zustimmung darf der Staat keinen theologischen Lehrstuhl besetzen.

 (DR)

Das "Nihil obstat" kann entzogen werden, wenn ein Professor in seiner Lehre oder seinem moralischen Verhalten nicht mehr mit den Grundsätzen der Kirche übereinstimmt. Der Betreffende wird dann aus der Fakultät ausgeschlossen. Wenn er verbeamtet ist, muss ihn der Staat weiterbeschäftigen. Der Staat ist verpflichtet, für Ersatz an der theologischen Fakultät zu sorgen.