Kirchen fordern Verlängerung der Altfallregelung für Flüchtlinge

Für mehr Menschlichkeit

Die beiden großen Kirchen in Deutschland fordern eine Verlängerung der sogenannten Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" müssten über den 31. Dezember hinaus verlängert werden, erklärten die für Migration zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche in einer am Montag in Bonn und Hannover veröffentlichten Erklärung.

 (DR)

Die Betroffenen müssten die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden, um damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen.

Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus. Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einen über den 31. Dezember hinaus gesicherten Aufenthaltstitel hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren die Kirchenvertreter.

"Eine angemessene Lösung finden"
"Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene Lösung gefunden werden", fordern Buß und Voß. Die Betroffenen dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.

Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwere, erklärten die Kirchen. Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.