Frankreich: Diskussion um Verbot der Burka hält an

Ausdruck für Knechtschaft und Erniedrigung?

Die strikte Ablehnung der Burka durch Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy ist im Land auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Die sozialistische Oppositionsführerin Martine Aubry warnte laut Medienberichten vom Dienstag vor vereinfachenden Lösungen in der Frage des den ganzen Körper verhüllenden islamischen Kleidungsstücks. In Frankreich wird derzeit über ein Gesetz zum Verbot der Burka diskutiert.

 (DR)

Der Präsident des Islamrates, Mohammed Moussaui, nannte Aufklärung und Erziehung als die wichtigsten Mittel, um das Tragen der Burka zu verhindern. Moussaoui dankte laut den Medienberichten Sarkozy für sein klares Bekenntnis zur Gleichstellung des Islam mit anderen Religionen des Landes. Der Islamrats-Präsident bekräftigte, die Burka sei allerdings in Frankreich ein Randproblem.

Der Rektor der Pariser Moschee, Dalil Boubakeur, begrüßte die «ausgewogene Haltung» Sarkozys. Er teile dessen Auffassung. Das Tragen der Burka sei keine religiöse Vorschrift, verstoße aber gegen die republikanischen Ideale und die Würde der Frau in Frankreich.

Sarkozy hatte die Burka als Ausdruck für Knechtschaft und Erniedrigung bezeichnet und erklärt, das Kleidungsstück sei auf französischem Boden nicht willkommen. Er begrüßte den Vorschlag, das Parlament solle sich mit der Frage befassen. Laut Medienberichten wird die Zahl der Frauen, die die Burka tragen, auf einige Tausend geschätzt.

Auch andere Länder beraten
2004 wurde in der belgischen Stadt Antwerpen das Tragen der Burka verboten. Wird nach einem Hinweis auf das Vermummungsverbot die Anweisung der Polizei nicht befolgt, droht eine Geldstrafe. Die Niederlande erwägen derzeit ein Verbot der Burka. Arbeitslosen Burka-Trägerinnen, die sich in einem Vorstellungsgespräch weigern, ihre Burka abzunehmen und denen aufgrund dessen die Anstellung verwehrt wird, kann in den Niederlanden die Sozialhilfe verwehrt werden.

Aufsehen erregten 2006 zwei Schülerinnen an einer Gesamtschule in Bonn in Deutschland, die wegen ihrer Weigerung, ihre Verschleierung in der Schule auszuziehen, für zwei Wochen von der Schule verwiesen wurden.

In der Schweiz dürfen Musliminnen Kopf und Körper vollständig verschleiern. Der schweizerische Bundesrat lehnte 2007 einen Verbotsantrag unter Verweis auf die Religionsfreiheit ab.