Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Hintergrund

Die gemeinsame Adoption eines Kindes durch zwei gleichgeschlechtliche Partner ist in Deutschland derzeit nicht erlaubt. Möglich hingegen ist, dass einer der beiden ein Kind adoptiert. Er kann dem Lebenspartner aber nur das sogenannte "kleine Sorgerecht" einräumen, was diesem Entscheidungen in Angelegenheiten des alltäglichen Lebens des Kindes zubilligt.

 (DR)

Stirbt die leibliche Mutter oder der leibliche Vater, kann das Kind bei dem sorgeberechtigten Partner bleiben, sofern das Kindeswohl andernfalls gefährdet wäre. Ansprüche des Kindes ihm oder ihr gegenüber (Erb- oder Unterhaltsrecht) sind nicht vorgesehen.

Handelt es sich bei einem der beiden Partner um das leibliche Elternteil des Kindes, kann der andere Lebenspartner das Kind adoptieren (Stiefkindadoption). Damit erlangen beide Partner das volle Sorgerecht und das Kind die vollen Rechte gegenüber beiden Elternteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1989 ein Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft formuliert. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Samenspende handelt, ist dies schwierig. Sobald das Kind 16 Jahre alt ist, hat es allerdings das Recht, die Samenbank anzuschreiben, die dies wiederum an den Spender weitergibt.

Stand der Dinge
2200 Kinder wachsen derzeit in Deutschland in einer sogenannten Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf. Die Zahl der Kinder, deren Eltern in nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, ist weitaus höher. Marina Rupp vom Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg beziffert sie auf 16 000. Das Institut untersuchte die Situation von 693 dieser Kinder, indem die Eltern befragt wurden, zusätzlich wurden 95 Kinder direkt befragt.

- 46,6 Prozent der Kinder stammt aus früheren heterosexuellen Beziehungen, 45,2 Prozent aus einer aktuellen homosexuellen Beziehung. Lediglich 8 Prozent sind Pflege- oder Adoptivkinder.

- In 94,5 Prozent der Fälle lebt die Mutter des Kindes mit einer anderen Frau in einer Lebenspartnerschaft.

- Sind die Kinder aus der aktuellen Beziehung, handelt es sich zumeist um Kinder aus «künstlicher Befruchtung». In 52 Prozent dieser Fälle hat die Partnerin das Kind bereits adoptiert, in vielen Fällen ist eine «Stiefkindadoption» geplant.

- Bei 49 Prozent der Kinder liegen Informationen über den anderen leiblichen Elternteil vor. Der Großteil der Kinder, die den anderen Elternteil kennen, steht auch im Kontakt zu diesem (74 Prozent).

- Die Mehrheit der Kinder sieht keine bedeutenden Unterschiede, die sich für sie aus dem Zusammenleben mit gleichgeschlechtlichen Eltern ergeben. 79 Prozent der befragten Kinder finden es «voll und ganz» in Ordnung, mit gleichgeschlechtlichen Eltern zusammenzuleben.

- 47 Prozent der Kinder berichteten von Diskriminierungen aufgrund der Konstellation in ihrem Elternhaus. 16 Prozent der Kinder geben an, dass sie häufig von anderen beschimpft oder ausgeschlossen werden. 69 Prozent der Kinder sprechen mit ihren Eltern über diese Erfahrungen.

- 66,5 Prozent der Kinder in Lebenspartnerschaften sind Einzelkinder.

- 45,1 Prozent der befragten Eltern haben einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (gegenüber 19,1 Prozent im Durchschnitt aller Eltern).

(Quelle: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg: «Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften»)