Abtreibungspille sorgt für Diskussion in Italien

Der falsche Eindruck

Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Angelo Bagnasco, hat die Zulassung der Abtreibungspille RU 486 in Italien scharf kritisiert. Trotz staatlicher Auflagen würden Abtreibungen vereinfacht. Die Entscheidung relativiere die besondere Beziehung zwischen einer Frau und dem neuen Leben.

 (DR)

Dadurch werde der Schutz von ungeborenen Kindern unterwandert, sagte Bagnasco in einem Interview der italienischen Tageszeitung "Avvenire". Es werde der falsche Eindruck erweckt, als sei die Abtreibungspille ein Verhütungsmittel, sagte der Konferenzvorsitzende. Zudem gerate diese Form von Abtreibung in Widerspruch zum italienischen Abtreibungsgesetz. Dieses schreibt fest, dass Schwangerschaftsabbrüche kein Mittel der Geburtenkontrolle sein dürfen.

Die Arzneimittelbehörde hatte sich am Donnerstag für eine Genehmigung von RU 486 ausgesprochen. Das Mittel darf laut dem Votum jedoch nur in den ersten sieben Schwangerschaftswochen und unter klinischer Aufsicht eingesetzt werden. Schon vor der allgemeinen Zulassung wurden in Italien seit 2005 knapp 2.300 Abtreibungen mit RU 486 durchgeführt. Rechtsgrundlage dafür waren regionale Regelungen. Kirchenvertreter, aber auch zahlreiche Politiker sowie Kabinettsmitglieder der italienischen Regierung kritisierten die nun erfolgte grundsätzliche Freigabe.

"Ja zum Leben mit allem, was dazugehört"
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Rino Fisichella, warnte vor einer "Banalisierung des Lebens". In einem Leitartikel der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" (Samstag) äußerte er sich besorgt über eine Tendenz, alle Fragen von Leben und Tod in die Privatsphäre zu verlagern. Der Widerstand der Kirche gegen jede Form von Abtreibung gründe in einem "Ja zum Leben mit allem, was dazugehört".

Unterdessen forderte Gesundheitsminister Maurizio Sacconi (Forza Italia/Volk der Freiheit) von der Arzneimittelbehörde genaue Anwendungsbestimmungen für das Präparat. Es sei sicherzustellen, dass die Marktzulassung nicht die Ziele unterlaufe, die das italienische Abtreibungsgesetz zum Schutz der Gesundheit der Frau vorsehe.