Williamson muss in Deutschland keine Haftstrafe fürchten

Keine Auslieferung

Der britische Traditionalisten-Bischof Richard Williamson muss wegen seiner Holocaust-Leugnung auf deutschem Boden wohl keine Freiheitsstrafe befürchten. "Von Auslieferung kann in diesem Fall nicht die Rede sein", sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Günther Ruckdäschel, in der schwedischen TV-Sendung "Uppdrag Granskning" ("Auftrag: Nachforschung"), die am Mittwochabend ausgestrahlt wurde.

 (DR)

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte im Januar ein Ermittlungsverfahren gegen Williamson wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Dies sei im Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht, sagte Ruckdäschel im schwedischen Fernsehen. Williamson könne von einem deutschen Gericht verurteilt werden.

Eine Auslieferung aus Großbritannien komme aber «überhaupt nicht in Betracht», bestätigte Ruckdäschel am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies wäre unverhältnismäßig, weil das zu erwartende Strafmaß zu niedrig sei.

Zum Stand des Ermittlungsverfahrens sagte Ruckdäschel, inzwischen liege eine schriftliche Aussage zu Fragen der Staatsanwaltschaft aus dem schwedischen Sender vor, dessen Reporter Williamson am 1. November 2008 im bayerischen Zaitzkofen interviewt hatte. Über den Inhalt des Schreibens wisse er noch nichts; es werde gerade aus dem Schwedischen übersetzt.

Bei einem Besuch in Regensburg sei der Reporter, Ali Fegan, zuletzt zu einer mündlichen Zeugenaussage nicht bereit gewesen. Die Staatsanwaltschaft interessiert vor allem, ob es im Zusammenhang mit dem Interview vor knapp einem Jahr Absprachen zwischen Williamson und dem Journalisten gab. Der britische Traditionalist bestreitet über seinen Anwalt, vorsätzlich gegen deutsches Recht verstoßen zu haben. Er habe gegenüber dem Fernsehmann darauf bestanden, dass das Interview mit ihm nur in Schweden gesendet werden dürfe. Dort ist die Leugnung des Holocaust nicht strafbar.