Das teilte ein Nürnberger Justizsprecher am Montag auf Anfrage mit. Zum Strafmaß wollte er keine Angaben machen. Der Befehl werde erst rechtskräftig, wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist verstrichen sei. Andernfalls komme es zu einer mündlichen Verhandlung über die Vorwürfe. Ob Williamson in diesem Falle als Angeklagter vor Gericht erscheinen müsste, hätten die Richter zu entscheiden.
Der in Coburg ansässige deutsche Anwalt des Briten war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Williamson, Bischof der vom Vatikan nicht anerkannten Priesterbruderschaft Pius X. hatte im bayerischen Zaitzkofen am 1. November 2008 in einem Interview die Ermordung von sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten, die Existenz von Gaskammern leugnete er. Das Gespräch war von einem schwedischen TV-Sender aufgezeichnet und im Januar 2009 ausgestrahlt sowie über Internet verbreitet worden.
Der Brite ist einer von vier illegal geweihten Traditionalisten-Bischöfen, deren Exkommunikation Papst Benedikt XVI. am 21. Januar in einem Aufsehen erregenden Akt zurücknahm. Der Vatikan erfuhr nach Angaben des zuständigen Kurienkardinals erst danach von Williamsons Äußerungen. Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Vatikan und der traditionalistischen Bruderschaft in Rom, um eine jahrzehntelange theologische Kontroverse zu beenden.
Amtsgericht Regensburg erlässt Strafbefehl gegen Williamson
Vorwurf Volksverhetzung
Während im Vatikan am Montag die mit Spannung erwarteten Gespräche mit der traditionalistischen Piusbruderschaft begonnen haben, wurde bekannt, dass das Amtsgericht Regensburg gegen den britischen Traditionalisten Richard Williamson Strafbefehl erlassen hat. Der Vorwurf: Volksverhetzung.
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