Wie der Amtsverzicht eines Bischofs funktioniert

Genaue Vorschriften

Es ist ein für Deutschland bislang beispielloser
Vorgang: Walter Mixa hat dem Papst seinen Rücktritt als Bischof von Augsburg und als katholischer Militärbischof angeboten. Im Kirchenrecht gibt es für solche ungewöhnlichen Ereignisse genaue Vorschriften.

Autor/in:
Johannes Schidelko
 (DR)


Wenn sich ein Bischof vor der kirchlichen Pensionsgrenze von 75 Jahren nicht mehr ausreichend in der Lage sieht, sein Bistum zu leiten, kann er Aufgaben delegieren. Er kann den Papst um einen Weihbischof bitten, der Verpflichtungen mit bischöflicher Weihegewalt wie Firmungen vornehmen kann. Er kann zudem den Generalvikar als sein «alter ego» mit laufenden Amtsgeschäften beauftragen - auch für den Fall einer längeren Krankheit oder Rehabilitationszeit.

Er kann den Vatikan aber auch um die Unterstützung durch einen Koadjutor bitten, mit dem er gemeinsam die Bistumsleitung wahrnimmt. Nach dem seit 1983 geltenden Kirchenrecht tritt dieser nach dem Amtsverzicht des Bischofs automatisch die Nachfolge an. Dieser Weg wird insbesondere in Ländern mit komplizierten Staat-Kirche-Beziehungen häufiger genutzt - früher im Ostblock, heute etwa in Vietnam. Er wird neuerdings aber auch gerne in großen US-Diözesen beschritten, um eine reibungslose Nachfolgeregelung zu ermöglichen.

Natürlich kann ein Diözesanbischof aber auch dem Papst seinen Rücktritt anbieten - und soll es sogar - wenn er «wegen angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen». Die Entscheidung über eine solche Annahme sowie über einen Termin liegt dann beim Papst.

Solche Anträge auf vorzeitigen Rücktritt können auf dem Dienstweg über die Apostolische Nuntiatur des jeweiligen Landes an den Vatikan gerichtet werden. Sie können aber auch dem Papst direkt zugeleitet werden. Die zuständige Bischofskongregation wird eingeschaltet. Der Vatikan überprüft zunächst, ob das Gesuch freiwillig erfolgt ist oder etwa Druck oder Nötigung vorliegen könnte.

Wenn der Papst nach sorgfältiger Prüfung für eine Annahme des Gesuchs entscheidet, wird dies dem Betroffenen auf dem Amtsweg schriftlich mitgeteilt. Zwischen der Absendung und einer Annahme des Gesuchs liegt somit in der Regel mindestens eine Woche. Offiziell wird der Rücktritt dann durch eine Mitteilung im «Osservatore Romano» bekanntgegeben.

Nimmt der Papst den Rücktritt eines Bischofs an und wird dies offiziell bekanntgegeben, wird die Diözese offiziell vakant. Von da ab gelten die Bestimmungen über die Vakanz eines Bischofssitzes. Der bisherige Generalvikar verliert seine Funktionen. Das Diözesankapitel wählt einen Diözesan-Administrator. Dieser führt ab sofort die Amtsgeschäfte der Diözese - bis zur Ernennung eines Nachfolgers durch den Papst. Diese Vakanz dauert aufgrund des komplizierten und gründlichen Such- und Findungsprozesses sowie der besonderen kirchenrechtlichen Situation in Bayern bis zu einem Jahr, selten jedoch weniger als neun Monate.