Vom Hirntod zur Organspende

Das aktuelle Stichwort

Wenn Mediziner den Hirntod eines Patienten festgestellt haben, sind alle weiteren therapeutischen Bemühungen sinnlos. Als Hirntod wird der endgültige Verlust jeder Wahrnehmung, des Denkens, der Steuerung der Atmung und der gesamten Körperfunktionen bezeichnet.

 (DR)

Ist aus medizinischer Sicht eine Organspende möglich, führen der behandelnde Arzt oder ein als Transplantations-Koordinator tätiger Kollege ein Gespräch mit den Angehörigen des Verstorbenen. In dieser Zeit wird die künstliche Beatmung aufrechterhalten. Liegt keine Erklärung des Verstorbenen zur Organspende vor, so entscheiden die Angehörigen.

Die Ärzte informieren zwischenzeitlich die Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie koordiniert seit dem Jahr 2000 auf Anfrage der Kliniken die Spende von Herzen, Lungen, Lebern und Nieren in ganz Deutschland. Die DSO verfügt über eigenes Fachpersonal und arbeitet eng mit 1.400 Krankenhäusern zusammen, ebenso kooperiert sie mit den rund 50 deutschen Transplantationszentren und der Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden.

Wird der Organentnahme zugestimmt, finden umgehend Laboruntersuchungen des Spenderblutes statt: Bestimmt werden die Blutgruppe und die Gewebemerkmale; Begleiterkrankungen oder Infektionen, die den Empfänger gefährden könnten, werden ausgeschlossen. Schließlich entnehmen Ärzteteams die zur Spende freigegebenen Organe.

   Erst während des Eingriffs entscheiden die Ärzte, ob ein Organ wirklich für den vorgesehenen Empfänger geeignet ist. Nach der Entnahme werden die Organe auf schnellstem Wege zu den Transplantationszentren gebracht, wo die Empfänger bereits auf die Operation vorbereitet worden sind.