Das erste in vitro gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Rechtslage sehr unterschiedlich; in Deutschland war die PID bisher nach gängiger Rechtsinterpretation verboten. Am Dienstag entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen nicht dem Embryonenschutzgesetz widersprechen.
Kritiker, darunter die Kirchen und die Bundesärztekammer, befürchten, dass PID zu einer neuen Form der Eugenik und zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führen werde, behinderte Kinder zu akzeptieren. Sie erwarten zudem, dass in Zukunft nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen mit Hilfe der neuen Technik auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung auf wenige schwere Fälle halten sie für unrealistisch.
Befürworter halten die PID für weit schonender als eine spätere Abtreibung. Sie kritisieren das deutsche Recht, das Abtreibungen bei Behinderung eines Kindes weithin erlaube, die im weit früheren Stadium durchgeführte PID aber verbiete.
Präimplantationsdiagnostik
Stichwort
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Form des wachsenden Angebots an vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet.
Share on