Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. In Deutschland galt die PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Anfang Juli entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen nicht dem Embryonenschutzgesetz widersprechen und damit nicht verboten sind.
Kritisiert wird die PID unter anderen von der katholischen Kirche und der Bundesärztekammer. Sie befürchten, dass PID zu einer neuen Form der genetischen Selektion und zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren. Sie erwarten zudem, dass in Zukunft mit Hilfe der neuen Technik nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung auf wenige schwere Fälle halten sie für unrealistisch.
Befürworter halten die PID für weit schonender als eine spätere Abtreibung. Sie kritisieren zudem, das deutsche Recht erlaube weithin Schwangerschaftsabbrüche bei Behinderung eines Kindes, verbiete aber die im weit früheren Stadium durchgeführte
Präimplantationsdiagnostik
Stichwort
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung, der sogenannten In-vitro-Fertilisation, befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet.
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