Prof. Becker-Huberti plädiert für Erhalt des Blasphemie-Paragraphens

"Ein gewisser Schutzwall ist nötig"

In der Debatte um eine mögliche Abschaffung des Blasphemie-Paragraphens plädiert der langjährige Pressesprecher des Erzbistums Köln, Prof. Manfred Becker-Huberti, für eine Beibehaltung. Er hält die Kirchen für nur ungenügend vor Verunglimpfung geschützt.

Manfred Becker-Huberti / © privat
Manfred Becker-Huberti / © privat

domradio.de: Der frühere Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner war viele Jahre Ihr Chef und musste einiges Spott und Kritik durch Karikaturen oder Fernsehsendungen einstecken wie sollte man als Kirche idealerweise mit Satire umgehen?

Becker-Huberti: Tolerant, in dem man eine ganze Menge herunterschluckt, was an Kritik auf einen zukommt. Man muss wissen, dass man eben auch Ärgernis erregt, mit dem, was man sagt. Für mich ist die Frage aber, wo die Grenze ist. Die Aussage von Tucholsky, Satire dürfe alles, mag auf der einen Seite richtig sein, auf der anderen Seite beinhaltet das aber auch, dass es Teile der Bevölkerung gibt, die unter der Satire deshalb leiden, weil es andere gibt, die sie als Methode benutzen, um das Gedankensystem der anderen zu diffamieren. Das muss man sehen und dann entscheiden, ob man dies immer und in jedem Fall in Kauf nehmen will. Durch das vorhandene Gesetz jedenfalls sind die Kirchen nur ungenügend geschützt. Denn Blasphemie an sich ist ja nicht strafbar, sie wird es erst dann, wenn die öffentliche Ordnung, der öffentliche Friede durch sie gestört wird, erst dann greift der Paragraph 166.

domradio.de: Ist denn der so genannte Blasphemie-Paragraph jemals von Gerichten angewendet worden, beziehungsweise ist schon jemals jemand wirklich verurteilt worden, weil er übermäßig öffentlich das Erzbistum Köln oder einen der Mitarbeiter beschimpft hat?

Becker-Huberti: In den 16 Jahren, in denen ich Pressesprecher war, ist zwar mit Blasphemie einige Mal argumentiert werden, es ist aber nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen. Es ist nie jemand belangt worden.

domradio.de: Einige Politiker sind nun für die Abschaffung des Paragraphen, weil das ein Zeichen für Meinungsfreiheit sei. Können Sie diese Argumentation nachvollziehen?

Becker-Huberti: Ich kann sie nicht nachvollziehen. Denn die Meinungsfreiheit ist ja keineswegs beschränkt: Ich darf jede Position der Kirche angreifen und in Frage stellen, ich darf jederzeit sagen, dass das System der Katholischen Kirche in sich für mich nicht akzeptabel ist. Das ist alles legitim und erlaubt. Die Frage ist, ob ich es in einer Art und Weise in den Dreck ziehen darf, dass die, die diesen Glauben vertreten, sich gefühlsmäßig angegangen fühlen. Das ist schon eher die Frage. Das ist bislang auch durch das Gesetz nicht geschützt, insofern wäre das Fallenlassen des Paragraphen ein falsches Zeichen.

domradio.de: Die Beibehaltung wäre also aus symbolischen Gründen sinnvoll?

Becker-Huberti: Der Respekt vor dem Glauben eines anderen würde durch den Wegfall des Paragraphen minimiert werden. Hier ist ein gewisser Schutzwall, der signalisiert: Du hast alles Recht der Welt, zu glauben was immer du willst oder eben auch nicht zu glauben. Aber du solltest den Glauben eines anderen nicht in Dreck zugehen. Insofern würde ich die Beibehaltung befürworten.

domradio.de: Auch das Christentum hat das Magazin Charlie Hebdo in der Vergangenheit satirisch scharf angegangen - wie schützenswert ist die Satire mittlerweile selbst geworden? Darf man Satiriker jetzt noch kritisieren?

Becker-Huberti: Es ist nicht ganz ungefährlich es zu tun, weil man sich dann in Reih und Glied stellt mit Leuten, die man besser nicht verteidigen sollte. Ich glaube, Satiriker sind Menschen wie du und ich, und ich finde die Beschreibung Tuchsolkys, Satiriker seien beleidigte Idealisten treffend. Oft wird aus diesem Beleidigtsein heraus argumentiert. Man sollte aber Satire nicht dazu benutzen, um andere zu beleidigen. Genau das passiert leider an vielen Stellen. Zudem meist nicht durch Satiriker sondern durch Leute, die meinen, die Satire als Mittel anwenden zu sollen um in die Schlagzeilen zu kommen. Da muss man sich fragen, ob das gerechtfertigt ist, ob man das hinnehmen muss. Ist das Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, und wo sind die Grenzen des guten Geschmacks. Die Schwierigkeit ist, dass man Geschmack nicht definieren kann. Insofern wäre ein gewisses Empfinden der Beteiligten dafür, dass es Dinge gibt, die man besser nicht täte. Diese Grenze ist gegenwärtig im Rutschen begriffen. Die einen meinen, man dürfe gar nichts mehr verbieten, und die anderen meinen, man sollte einen gewissen Schutzwall einhalten. Ich neige zu der zweiten Position.

Das Interview führte Mathias Peter.