Bischofskonferenz kritisiert Gentest-Urteil - ZdK "bestürzt"

"Menschenwürde in Gefahr"

Die katholische Kirche in Deutschland zeigt sich beunruhigt und bestürzt über das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gentests an Embryonen. Die Tötung von Embryonen, die nach Untersuchung auf genetische Schäden nicht mehr in die Gebärmutter eingesetzt werden sollen, "kann nicht erlaubt sein und widerspricht unserem Verständnis vom Menschen", heißt es in einer am Dienstag in Bonn verbreiteten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz.

 (DR)

Auch sei zu befürchten, dass nun «der Rechtfertigungsdruck auf behinderte Menschen und deren Eltern» weiter wachse.

Mit Bestürzung reagierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Dies sei ein «schwerer Schlag gegen den Schutz und die Würde menschlichen Lebens», sagte ZdK-Präsident Alois Glück am Dienstag in Rom. Das Gericht hatte befunden, dass Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden nicht strafbar ist. Es gab damit grünes Licht für die Aussonderung geschädigter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung. Diese verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.

Die Bischofskonferenz bescheinigt den Leipziger Richtern ein «ernsthaftes Ringen um die Bewertung von genetischen Verfahren, die in unserer Gesellschaft kontrovers beurteilt» würden. Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer «Wunschtochter» oder eines «Wunschsohnes» herbeizuführen, sei damit nicht der Weg geöffnet.

Doch auch eine begrenzte Zulassung der PID, so die Bischöfe, setze voraus, «dass dem Embryo kein mit dem geborenen Menschen gleichwertiger Status zuerkannt und eine Stufenfolge des Menschwerdens angenommen wird». Für solche Einschnitte in der Entwicklung des Embryos, die «mehr» oder «weniger» Menschsein begründen sollten, gebe es keine überzeugenden Argumente. Dem Embryo komme von Beginn an «das volle Recht auf das Menschsein und die Würde eines Menschen zu».

Glück erklärte, es sei zwar selbstverständlich, dass Eltern sich ein gesundes Kind wünschten. Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens verbiete aber jede Selektion von Embryonen. Auch ein genetischer Defekt sei keine Rechtfertigung.

Der ZdK-Präsident bedauerte, dass die bislang vorherrschende Rechtsmeinung der Unzulässigkeit von PID vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Er forderte die Politik auf, unverzüglich eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes von 1991 in Angriff zu nehmen, damit es nicht «durch die Hintertür einer Selektion menschlichen Lebens» den Weg bahne. «Wir müssen uns entschieden jeder Abwertung kranker und behinderter Menschen entgegenstellen», betonte Glück.