Der Aachener Dom gehört zu den ersten zwölf Kulturdenkmälern weltweit, die von der Unesco am 8. September 1978 in die "Welterbeliste" aufgenommen wurden. Er ist Deutschlands erste Welterbe-Stätte. Die Kathedrale sei bau- und kunsthistorisch von universeller Bedeutung und eines der großen Vorbilder religiöser Architektur, hieß es damals zur Begründung.
Über die Jahrhunderte habe das Bauwerk dreifache Bedeutung erlangt: als Begräbnisstätte für Karl den Großen (742-814), als Krönungskirche für mehr als 30 deutsch-römische Könige (936-1531) und seit dem Mittelalter als eine der bedeutendsten christlichen Wallfahrtskirchen. Kernstück des Doms ist die achteckige Pfalzkapelle Karls des Großen.Die Marienkirche war zur Zeit ihrer Entstehung vor 1.200 Jahren der größte Kuppelbau nördlich der Alpen. Als Bauzeit nimmt man die Jahre 790 bis 800 an; Baumeister war vermutlich Odo von Metz.
1165 ließ Kaiser Friedrich I. Barbarossa die in der Pfalzkapelle bestatteten Gebeine Karls des Großen erheben und in einen Reliquienkasten umbetten. Zugleich wurde Karl heiliggesprochen; Barbarossa konnte sein Reich jetzt "Heiliges Römisches Reich" nennen. Die Bedeutung dieser Aktion unterstrich er durch den Auftrag zur Anfertigung des Karlsschreins, der 1215 vollendet wurde.
Zugleich stiftete er einen Radleuchter, auch Barbarossa-Leuchter genannt, für das Oktogon. Im 14. Jahrhundert wurde der Zentralbau durch einen gotischen Hochchor architektonisch aufgebrochen, unter anderem um das Münster den Erfordernissen als Pilgerkirche anzupassen. Am 28. Januar 1414, zum 600. Todestag Karls des Großen, wurde das "Glashaus von Aachen" geweiht.
Durch eine dichte Folge hoher Maßwerkfenster umfängt der Chor wie ein gläserner Schrein den Hochaltar, den dort aufgestellten Karlsschrein und den Marienschrein mit vier Tuchreliquien. Sie stehen für das Kleid Mariens aus der Heiligen Nacht, Windeln Jesu, das Lendentuch des Gekreuzigten und das Enthauptungstuch Johannes des Täufers. Sie werden alle sieben Jahre bei der sogenannten Heiligtumsfahrt gezeigt. (KNA/12.3.18)