Corona-Regelung für Seelsorgegespräche unverhältnismäßig
Religionsausübung unzulässig beschränkt
Die zeitweise strikten Regelungen für Seelsorgegespräche während der Covid-Pandemie sind vom sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen als unverhältnismäßig eingeschätzt worden. Sie hätten die Religionsausübung unzulässig beschränkt.