"Zurzeit werden Fatwas, religiöse Rechtsprechungen, veröffentlicht, wonach das Impfen nicht gegen das Fastengebot verstoßen würde", sagte Khorchide am Donnerstag der Katholischen nachrichten-Agentur (KNA) in Münster. "Man kann sich also während des Fastens ohne weiteres impfen lassen, da es sich hierbei nicht um die Zufuhr von Nahrungsstoffen handelt."
Der Ramadan beginnt in diesem Jahr am kommenden Dienstag und endet am 12. Mai.