Entsprechend äußerte sich der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten. "Die zwischen der Spitze der Unions- und der SPD-Fraktion geschlossene Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass die SPD ihre Initiative zur Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemeinsam mit den Grünen und den Linken vorantreiben kann, ist ein herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens", sagte Jüsten der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.
Schutz des ungeborenen Lebens in Schieflage?
Dass die Zusammenarbeit der großen Koalition ausgerechnet mit einem "solchen Manöver zulasten des ungeborenen Lebens eröffnet" werde, sei sehr enttäuschend, so Jüsten weiter. Durch eine Streichung des Paragrafen 219a geriete das "gesetzlich austarierte und mühsam ausgehandelte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens" in eine Schieflage. Abtreibung könnte als alltägliche ärztliche Leistung dargestellt werden.
Auch wenn die Bischöfe die aktuelle gesetzliche Lösung nie als ausreichend betrachtet hätten, setzten sie sich doch zumindest für einen Erhalt des derzeit bestehenden Lebensschutzstandards ein. "Die Kirche stellt sich somit einer Aufhebung des Paragrafen 219a entschlossen entgegen", betonte Jüsten. Bislang sei in der Debatte zudem die Auseinandersetzung mit den "legitimen Informationsbedürfnissen von Frauen in Notlagen" viel zu kurz gekommen.
Die SPD-Fraktion hatte Ende vergangener Woche angekündigt, jetzt doch einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag einzubringen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl hatte zudem erklärt, dieses Vorgehen sei mit der Union besprochen worden. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch ist der Entwurf mittlerweile eingebracht.
Vorgehen widerspricht Koalitionsvertrag
CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat die Haltung ihrer Partei in der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen bekräftigt. "Wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens geht, scheut die CDU keine Diskussionen", heißt es in einem Schreiben an die Funktions- und Mandatsträger der Partei vom Donnerstagabend, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Aus der Unions-Bundestagsfraktion werde es keine Unterstützung für die Initiativen von Linken, Grünen und SPD geben.
Zudem führte die Zeitung aus, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hätten sich über eine Ausnahme von dem Grundsatz verständigt, dass künftige Koalitionsfraktionen im Bundestag nicht versuchen, mit anderen Fraktionen Mehrheiten zu bilden. Sowohl Grüne als auch Linke haben bereits Gesetzentwürfe zur Streichung des Paragrafen im Bundestag vorgelegt. Jüsten kritisierte, dass dieses Vorgehen von Union und SPD klar dem Koalitionsvertrag widerspreche.
Ärztin löste Debatte aus
Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.