Haupt- und ehrenamtliche Mitglieder der katholischen Kirche in Bayern sind zu einem sorgsamen Umgang mit Informationen über Kirchenaustritte anderer Personen verpflichtet. Entsprechende Mitteilungen an Einzelne sowie Veröffentlichungen sind demnach genehmigungspflichtig. Darauf hat der oberste katholische Datenschützer im Freistaat, Jupp Joachimski, hingewiesen.
Datenschutz in der Kirche strenger
Der pensionierte Richter ist für die Datenschutzaufsicht in den sieben bayerischen Bistümern verantwortlich. Joachimski sagte, er habe vor mehreren Jahren eine diesbezügliche Anordnung erlassen. Sie gelte für alle Pfarrer sowie sonstigen kirchlichen Mitarbeiter. Der Datenschutzbeauftragte betonte, dass diese Vorschrift strenger sei als die weltliche Rechtsprechung zur Behandlung von Kirchenaustritten.
Bußgeld als Sanktion
Joachimski äußerte sich im Zusammenhang mit einem Fall aus dem Bistum Augsburg. Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) hat dort ein Pfarrer per Aushang in der Kirche über Konfession und Religiosität der vier Landratskandidaten informiert, darunter auch ein Politiker, der aus der katholischen Kirche ausgetreten sei. Der kirchliche Datenschützer bestätigte, er sei mit dem Fall befasst, dies unterliege aber seiner Schweigepflicht. Nach den kirchlichen Datenschutzvorschriften kommt als schärfste Sanktion ein Bußgeld in Betracht.
Entschuldigung des Pfarrers
Laut BR wurde der Aushang nach einem Gespräch mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Bistums Augsburg entfernt. Der Pfarrer habe sein Verhalten "sehr bedauert" und sich inzwischen auch bei dem ehedem katholischen Politiker entschuldigt. Dieser habe dem BR seinen Austritt bestätigt. Ärgerlich an der Angelegenheit sei für ihn aber, dass bei der Bekanntmachung durch den Pfarrer sein Wechsel in eine andere christliche Konfession verschwiegen worden sei.