"Wo ein zwischenmenschliches Verhältnis ernst genommen wird, wird es nicht beendet, indem eine Stelle, die mit dem zwischenmenschlichen Verhältnis nichts zu tun hat, angerufen wird", forderte Schlink in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Auf diese Weise könnten die Kirchen auch einen besseren Eindruck davon erhalten, aus welchen Gründen ihre Mitglieder sich von ihnen abwenden. Vielleicht könnten sie manche Entscheidung sogar noch umkehren, zumindest aber durch ein aufmerksames und zugewandtes Gespräch in guter Erinnerung bleiben.
Nicht gegen Willen in Diskussion verstricken
Zwar dürfe niemand gegen seinen Willen in eine Diskussion verstrickt werden, so Schlink weiter. Aber viele Austrittswillige hätten ohnehin das Bedürfnis, ihren Austritt zu begründen oder über seinen Anlass zu diskutieren. Dieses Bedürfnis könne von den derzeit zuständigen Behörden aber nicht befriedigt werden.
Ein Recht darauf, bereits beim Akt des Austritts vom Kontakt mit den Kirchen verschont zu bleiben, gebe es nicht. Umgekehrt stünde auch das Kirchenrecht der bürokratischen Mitwirkung beim Austritt nicht entgegen, argumentierte Schlink.