Freiburg startet eigenes Modell für Missbrauchsentschädigung

Missbrauchsfall heißt jetzt "Verbrechen"

Eigeninitiative: Das Erzbistum Freiburg weitet seine Hilfsangebote und finanzielle Unterstützung für Missbrauchsopfer aus. Dazu gehören auch monatliche Zahlungen von bis zu 800 Euro sowie Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro.

Blick auf das Freiburger Münster / © Maryna Stamatova (shutterstock)
Blick auf das Freiburger Münster / © Maryna Stamatova ( shutterstock )

Die entsprechende Ordnung tritt zum 1. Januar in Kraft, wie das Erzbistum an diesem Donnerstag mitteilte.

Das in Kooperation mit Betroffenen erarbeitete Modell trage der Tatsache Rechnung, dass Missbrauch berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben könne. Zudem will die Diözese Betroffene und deren Angehörige bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen. Gefördert wird zudem die Einrichtung eines Betroffenenrats.

Ebenfalls zum Jahresanfang treten in allen deutschen Bistümern einheitliche Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in Kraft. Inhaltlich wurde verstärkt die Perspektive der von Missbrauch Betroffenen berücksichtigt. So spricht die neue Ordnung nicht von "Opfern", sondern benutzt durchgängig die Bezeichnung "Betroffene".

Missbrauchsfall heißt jetzt "Verbrechen"

Die Regelungen sind zudem stärker juristisch gefasst. Ein Missbrauchsfall wird nicht mehr als "verabscheuungswürdige Tat", sondern als "Verbrechen" bezeichnet. Zudem wird die Verantwortlichkeit der Kirche ausgeweitet; auch Ehrenamtliche und Praktikanten werden als mögliche Täter aufgenommen.

Anders als das staatliche Recht geht die kirchliche Rechtsvorschrift auch auf Fälle ein, in denen Verstorbene beschuldigt werden. Hierzu heißt es: "Ist der Beschuldigte verstorben, besteht für die zuständigen kirchlichen Stellen die Pflicht zur Aufarbeitung."

Auch die Rahmenordnung zur Prävention gegen Missbrauch wird zum 1. Januar überarbeitet. Dabei werden ausdrücklich auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen genannt, für die die Ordnung ebenfalls gelten soll.


Quelle:
KNA