Die Behandlung dieser Normen ist der Glaubenskongregation vorbehalten. Das Vergehen lautet in der Neufassung: "Erwerb, Aufbewahrung und Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter 18 Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht", wie der Vatikan mitteilte.
Rolle von Nichtklerikern in kirchlichen Gerichtsverfahren gestärkt
Gleichzeitig stärkt der Vatikan in kirchlichen Gerichtsverfahren wegen Missbrauchs die Rolle von Nichtklerikern. Der Neuregelung zufolge, die am 1. Januar in Kraft treten soll, können als Anwalt wie als Bevollmächtigter auch gläubige Laien ernannt werden. Diese müssen in Kirchenrecht promoviert sein und vom Vorsitzenden Richter bestätigt werden. Alle weiteren Beteiligten dieser Verfahren müssen weiterhin Priester sein.