Nur so sei eine nahtlose Sicherung ihrer Leistungen zum Lebensunterhalt ab Januar 2020 gewährleistet, hieß es.
Grund sei die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es sehe für in "besonderen Wohnformen" lebende Behinderte eine Trennung der Leistungen vor. Ab 2020 müssten Leistungen der Grundsicherung sowie für die Kosten der Unterbringung bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden. Für Leistungen der Eingliederungshilfe wie etwa die fachlichen Assistenzleistungen seien die Landschaftsverbände zuständig. Betroffen vom Systemwechsel sind in Nordrhein-Westfalen laut Essener Caritas 45.000 Erwachsene mit Behinderungen.