Die Personalien seien am Morgen durch Angehörige einer Teilnehmerin übermittelt worden. Der Geistliche habe ausrichten lassen, dass er nicht vor dem Beamten geflohen sei. Vielmehr habe er sich bei ihrem Eintreffen in ein anderes Zimmer in dem Privathaus begeben und auf sie gewartet. Sie seien aber dann nicht gekommen.
Corona-Regelungen missachtet
Die Polizei ist allerdings anderer Ansicht. Sie geht davon aus, dass der Geistliche "das unübersichtliche Getümmel genutzt hat, um sich der Feststellung seiner Personalien zu entziehen", wie es hieß. Der Mann habe sich in dem Zimmer des Wohnhauses versteckt, sind sich die Beamten sicher.
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatte die Polizei am Dienstag die religiöse Veranstaltung mit 15 Teilnehmern im Alter zwischen 53 und 81 Jahren aufgelöst. Die Gläubigen hätten "eng an eng und ohne Mund-Nasenbedeckung" beieinander gesessen, hieß es im Polizeibericht. Die Identitäten der übrigen Teilnehmer wurden sofort festgestellt.
Weitere Bearbeitung durch das Ordnungsamt
Die polizeiliche Ermittlungen seien nunmehr abgeschlossen, teilte die Polizei mit. Die weitere Bearbeitung erfolge durch das Ordnungsamt. Den Teilnehmern droht ein Bußgeld. Bei der nach der Corona-Verordnung unerlaubten Zusammenkunft handele es sich nicht um ein Strafvergehen, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Es gehe aber darum, den Infektionsschutz durchzusetzen, hieß es.
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften war es in den vergangenen Wochen in einigen Fällen zu Verstößen gegen die Corona-Verordnungen gekommen.