Der Vatikan hat das Verfahren zur Beurteilung von übernatürlichen Phänomenen vereinfacht und flexibler geregelt. Demnach wird es für den jeweiligen Ortsbischof einfacher, nach möglichen übernatürlichen Erscheinungen die Anerkennung für neue Wallfahrtsorte zu erteilen oder zu verweigern.
Bewertung übernatürlicher Phänomene vereinfacht
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