Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht generell begrüßt. Sie betonte, der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass die Kirchen grundsätzlich weiterhin berechtigt seien, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit des Stellenbewerbers zu differenzieren, hieß es. Allerdings unterlägen die von den Kirchen aufzustellenden Anforderungen künftig einer intensiveren gerichtlichen Überprüfung.
Bischofskonferenz begrüßt Urteil zum Arbeitsrecht
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