Nach dem Intersexuellen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts brandet eine Debatte über das Tempo der Umsetzung auf. Der Gesetzgeber müsse nun "zügig Anfang 2018 seine Hausaufgaben machen", sagte der Grünen-Politiker Volker. Das dritte Geschlecht müsse entweder gesetzlich normiert werden oder es müsse generell auf Geschlechtseinträge verzichtet werden.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, warnte hingegen vor gesetzlichen Schnellschüssen. Das Urteil sei kein Ende, sondern müsse Anfang einer gesellschaftlichen Debatte über geschlechtliche Identität sein, sagte Dabrock. Das Urteil berühre weit mehr Fragen als die nach der Gleichbehandlung intersexueller Menschen. Dafür müsse man sich Zeit nehmen.