Die Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig. So sieht es das Berliner Verwaltungsgericht. Die Klagen von elf Bürgern, die die Zone zum Schutz gegen Feinstaubbelastung für untauglich halten, sind damit abgewiesen. Die Umweltzone sei "grundsätzlich geeignet", Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren, sagt das Gericht. In der Umweltzone dürfen ab 2010 nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren.
Deutschlands größte Umweltzone ist rechtens
Share on