Reportage

Erzbistum Köln: keine Berufung nach Schmerzensgeld-Urteil

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Das Erzbistum Köln legt nach dem Schmerzensgeld-Urteil zugunsten eines Missbrauchsbetroffenen keine Berufung ein. Da auch er Kläger darauf verzichte, sei das Urteil nun rechtskräftig. 

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