Das Erzbistum Köln legt nach dem Schmerzensgeld-Urteil zugunsten eines Missbrauchsbetroffenen keine Berufung ein. Da auch er Kläger darauf verzichte, sei das Urteil nun rechtskräftig.
Erzbistum Köln: keine Berufung nach Schmerzensgeld-Urteil
Share on