Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat einen Sonntagsverkauf nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz untersagt. Ein bloßes Umsatzinteresse reiche nicht. Betroffen von dem Beschluss ist die Stadt Kreuztal, die eine Ladenöffnung genehmigt hatte.
Gericht untersagt Öffnung am Sonntag
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