Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland sind auch weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Revisionsverfahren. Danach hätten sie auch keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen, hieß es.
Eine weitere Revision ließ das Gericht nicht zu. Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei.
Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden. Dem Urteil geht ein fast 20-jähriger Rechtsstreit voraus.