Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern zwei Klagen gegen den bevorstehenden Innenumbau der Sankt-Hedwigs-Kathedrale abgewiesen. In einer mündlichen Verhandlung entschied Richter Markus Rau, die klagenden Künstler oder deren Rechtsnachfolger hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Für Urheberrechtsfragen sei das Zivilrecht zuständig.
Klagen gegen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale abgewiesen
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