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Neuregelung des Paragrafen 219a

Das Bundesjustizministerium will "zeitnah" einen Entwurf zur Neuregelung des Paragrafen 219a vorlegen. Dieser Paragraf verbietet Ärzten in Deutschland die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Eine Frauenärztin war deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie argumentiert, es habe sich um Information und Aufklärung gehandelt.

Die SPD will diesen Paragrafen abschaffen, Heiko Maas hatte ihn als Bundesjustizminister hatte ihn ein Relikt aus der Nazi-Zeit genannt. Die Union ist gegen eine Abschaffung des Paragrafen 219a, ebenso wie die Kirchen. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, sagte es bestehe die Sorge, dass damit der mühsam ausgehandelte Kompromiss rund um Schwangerenberatung und Abtreibungsverbot infrage gestellt werden könnte. Bundesjustizministein Katarina Barley (SPD) teilte über Twitter mit, dass sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte wolle.

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