Die katholische Kirche darf einem Angestellten nicht zwangsläufig kündigen, wenn er ein außereheliches Verhältnis hat. Das entschied heute der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Die Sonderstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im deutschen Arbeitsrecht ist nicht grundsätzlich infrage gestellt worden. In Fulda gab der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck ein erstes Statement zu dem Fall.
Statement Bischof Franz-Josef Overbeck zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
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