3,5 Millionen wurden für Missbrauchsopfer im Bistum Aachen gezahlt

148 Täter bekannt - darunter eine Ordensschwester

Das Bistum Aachen hat bislang rund 3,5 Millionen Euro an Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Priester und andere kirchliche Mitarbeiter gezahlt. 179 Erstanträge auf Anerkennung wurden seit dem Jahr 2011 gestellt.

Anwalt vor Gericht / © Indypendenz (shutterstock)

Die Zahlungen der sogenannten Anerkennungsleistungen seien an diejenigen gezahlt worden, deren Anträge von der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) auf Plausibilität geprüft wurden, teilte das Bistum am Sonntag mit. Auf einer Synodalversammlung mit Bischof Helmut Dieser wurde mitgeteilt, dass sich nach dem öffentlichen Aufruf vom 18. Oktober 2023 weitere 65 Betroffene gemeldet hätten und daraufhin 28 Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt wurden.

Zum Stichtag 30. September 2024 sind dem Bistum Aachen nach eigenen Angaben insgesamt 377 Betroffene namentlich bekannt. 179 Erstanträge auf Anerkennung des Leids wurden seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2011 bis zum 30. September 2024 beim Bistum Aachen gestellt. Davon wurden bislang insgesamt 144 Anträge beschieden. Dem Bistum Aachen sind nach eigenen Angaben 148 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 134 Kleriker und eine Ordensschwester. 13 sind Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Organisten, Religionslehrer oder Ehrenamtliche.

"Gute Gründe" das Angebot abzulehnen

Das Bistum hat die vom Landgericht Aachen vorgeschlagenen Vergleichssummen im Fall von zwei Klagen angenommen, wie es hieß. In einem Fall habe es hingegen "gute Gründe" gegeben, das Angebot abzulehnen.

Das Landgericht Aachen hatte im Juli in Klagen potenzieller Missbrauchsopfer gegen das Bistum Aachen auf Zahlung von Schmerzensgeld abgewiesen. Dies geschah in einem Fall wegen Verjährung. Christof Wellens, Mitglied des Vermögensrates im Bistum Aachen, verwies nun auf der Synodalversammlung darauf, dass 30 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Klägers es das "gute Recht des beklagten Bistums" sei, sich auf Verjährung zu berufen. Der Kläger sei in einem höheren Alter und habe ausreichend Zeit gehabt, Forderungen rechtzeitig geltend zu machen.

Wie das Bistum zudem erläuterte, war mit der Einrede auf Verjährung das Angebot eines Mediationsverfahrens verbunden. Damit hätte die Chance bestanden, den Betroffenen eine öffentliche Verhandlung zu ersparen. Das Aachener Gericht habe jedoch das Mediationsverfahren aufgrund Personalmangels nicht anbieten können, hieß es.

Landgericht weist die Darstellung zurück

Eine Sprecherin des Landgerichts wies diese Darstellung zurück. Das Verfahren sei nicht zur Mediation an einen Güterichter gegangen, weil schon im Rahmen der mündlichen Verhandlung Möglichkeiten einer gütlichen Einigung besprochen worden seien.

Aufgrund der Höhe der Schadenssumme mussten zwei Aufsichtsgremien im Bistum - der Vermögensrat und das Konsultorengremium - ihre Zustimmung erteilen, wie das Bistum erläuterte. Der Bischof habe nicht allein entschieden.

Am Montag wollen Betroffene in Aachen um 17.30 Uhr auf dem Münsterplatz gegen die Einrede der Verjährung demonstrieren, wie der Betroffenenrat Aachen ankündigte.

Quelle:
DR , epd