Protest gegen Verjährungsanspruch des Bistums Aachen

"Unmoralisch"

Im Aachen rufen Betroffene von Missbrauch zum Protest gegen die Leitung des dortigen Bistums auf. Die Spitze um Bischof Dieser plane das juristische Mittel der Verjährung in Anspruch zunehmen, um kein Schmerzensgeld zahlen zu müssen.

Der Aachener Dom vor grauem Wolkenhimmel / © Julia Steinbrecht (KNA)
Der Aachener Dom vor grauem Wolkenhimmel / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Am 18. November findet um 17.30 Uhr auf dem Münsterplatz eine Demonstration gegen die sogenannte Einrede der Verjährung durch das Bistum statt, wie der Betroffenenrat Aachen am Montag ankündigte. Dass das Bistum Aachen unter Bischof Helmut Dieser das juristische Mittel in Anspruch nehme, um aufgrund der Verjährung von Straftaten kein Schmerzensgeld an Betroffene zahlen zu müssen, nannte der Betroffenenrat "unmoralisch".

Der Rat verwies auf die breite Unterstützung des Protests durch mehrere katholische Verbände, Katholikenräte und den Diözesanrat. Die Kundgebung stehe unter dem Motto "Ein Grund sich zu schämen". Mit diesen Worten hatte Papst Franziskus bei seinem Besuch in Belgien Ende September den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche verurteilt.

Vorbild Erzbistum Köln?

Mitglieder des Aachener Betroffenenrates wollen auf der Protest-Kundgebung auch das sogenannte Aachener Modell vorstellen. Dieses Verfahren einer außergerichtlichen Einigung zur Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes sei durch den Betroffenenrat entwickelt worden, hieß es. Es sei in etwa zehnstündigen Verhandlungen mit dem ehemaligen Generalvikar diskutiert und letztlich durch das Bistum ohne Begründung abgelehnt worden.

Im Gegensatz zum Bistum Aachen hatte das Erzbistum Köln 2022 anlässlich einer Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen auf eine Einrede der Verjährung verzichtet. Es wurde vom Landgericht Köln zu einer Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 300.000 Euro an den Mann verurteilt. Der ehemalige Messdiener, der in den 1970er Jahren von einem Priester des Erzbistums Köln in mindestens 320 Fällen missbraucht und vergewaltigt wurde, hatte geklagt und dem Erzbistum vorgeworfen, dass die Verantwortlichen die Taten des Priesters nicht verhindert hätten.

Verzicht auf Verjährung

Vor der Verhandlung zu einer Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki nach eigenen Angaben auf eine Verjährung der entsprechenden Taten verzichtet. Er habe entschieden, sie sogenannte Einrede der
Verjährung in dem Fall nicht zu erheben, teilte das Erzbistum am Montagabend mit. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen habe, hieß es weiter.

Landgericht und Amtsgericht Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht und Amtsgericht Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
epd