350.000 Euro Schmerzensgeldforderung im Traunstein-Prozess

Um Schäden zu ersetzen

Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers des früheren Priesters Peter H. hat der Anwalt des Klägers 350.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Erzbistum München solle 300.000 Euro zahlen, die Erben des verstorbenen Papstes 50.000 Euro.

Figur der Justitia / © r.classen (shutterstock)

Dies geht aus Angaben des Recherche-Verbundes Correctiv hervor.

Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine sogenannte Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Perr hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss.

Materielle und immaterielle Schäden ersetzen

Die vom Erzbistum geforderten 300.000 Euro Schmerzensgeld sollen dem Kläger "alle materiellen und immateriellen Schäden" ersetzen, die ihm "aus der Missbrauchstat im Tatzeitraum zwischen 1994 bis 1996 entstanden sind sowie in der Zukunft noch entstehen werden", heißt es laut Correctiv in einem Schriftsatz des Anwalts.

Außerdem fordert der Anwalt 50.000 Euro Schmerzensgeld von den Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI, da dieser als Chef der Glaubenskongregation 1986 mit dafür gesorgt habe, dass der verurteilte Priester erneut in einer Gemeinde eingesetzt wurde. Somit sei H. auch der Missbrauch des jetzigen Klägers erst ermöglicht worden.

Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Laut Correctiv und BR hat bisher eine Cousine des ehemaligen Kirchenoberhaupts Benedikts Erbe ausgeschlagen. Wegen der unklaren Erblage fordert der Klägeranwalt nach Angaben von Correctiv, den Prozess gegen Benedikts Erben abzutrennen. Darüber müsse das Gericht noch entscheiden.

Drogen und Alkohol als Folge des Missbrauchs

Der Kläger sei durch den Missbrauch "um sein Lebensglück gebracht" und "aus der Lebensbahn geworfen" worden und suchte deswegen "Zuflucht in Drogen und Alkohol mit all seinen Folgen für seinen beruflichen Lebensweg", heißt es laut Correctiv im Schriftsatz seines Anwalts Schulz.

Sollten sich der Kläger Andreas Perr sowie der Kläger in einem ähnlichen Prozess in Köln durchsetzen, könnten auch andere Missbrauchsopfer ähnlich hohe Summen fordern, schreibt der ehemalige Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Köln, Lothar Jaeger, im Februar 2023 in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift Versicherungsrecht.

Erster Verhandlungstag am 20. Juni 

Die Beklagten in Bayern können bis zum 16. Juni zu der Forderung Stellung nehmen, heißt es laut Correctiv in einem Schriftsatz des Landgerichts Traunstein. Der erste Verhandlungstag soll am 20. Juni stattfinden. Die Klage richtet sich neben dem Erzbistum München und Freising als juristische Person und dem verstorbenen Papst Benedikt XVI. auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter und Ex-Priester H.

Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, "zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadenersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 08.06.2023 um 9:45 Uhr aktualisiert. 

Quelle:
epd , KNA