Der höchste Einzelbetrag lag bei 160.000 Euro. Neben den Anerkennungszahlungen übernahm das Bistum laut eigener Angabe 576.000 Euro für Therapie- und Fahrtkosten, für externe Unterstützungen bei der Antragsstellung sowie in Härtefällen. Weitere 1,3 Millionen Euro zahlte die Diözese für eine Aufarbeitungsstudie der Universität Münster, die vergangenen Juni veröffentlicht wurde.
Zahlungen an Betroffene
Rund 77.000 Euro kostete die Betroffenenbeteiligung in den vergangenen zwei Jahren; etwa 40.000 Euro flossen im vergangenen Jahr in eine Aufarbeitungskommission.
"Das Leid, das den Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, kann durch keine Summe 'entschädigt' werden", sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings. "Jeder Betrag ist angesichts der Tatsache, dass Betroffene oft ihr ganzes Leben unter den Untaten leiden, zu gering."
Über die Höhe der Zahlung im Einzelfall entscheidet seit 1. Januar 2021 die von der Deutschen Bischofskonferenz berufene Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA. Laut Angaben von Freitag bewilligte sie in den vergangenen zwei Jahren deutschlandweit mehr als 40 Millionen Euro für Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche.
Neue Einspruchsmöglichkeiten
Nach Kritik von Betroffenen hat die UKA Einspruchsmöglichkeiten geschaffen: Ab dem 1. März können Antragsstellende gegen die Entscheidungen der Kommission Widerspruch einlegen und ihre Akten einsehen. Das Bistum Münster begrüßte diesen Schritt und kündigte an, Betroffene darüber zu informieren.
Die Studie der Universität Münster zählt in der Diözese 610 Missbrauchsbetroffene zwischen 1945 und 2020. Die Dunkelziffer liegt dem Historikerteam acht- bis zehnmal so hoch, weshalb von 5.000 bis 6.000 Opfern auszugehen sei.