Der Betroffenenrat, der die Interessen von Missbrauchsopfern vertritt, hat zu einer Kundgebung am Elisenplatz aufgerufen und wird dabei unter anderem von der Vertretung der katholischen Laien im Erzbistum unterstützt. Kritisiert wird vor allem, dass das Bistum auf Verjährung bestanden hat, um die Klage von zwei Missbrauchsbetroffenen auf Schmerzensgeld abweisen zu lassen.
Dazu sagte Dieser laut Bistum bei einer Synodalversammlung am Wochenende, dass das Bistum bei einer Schmerzensgeldklage Partei sei - anders als im System der freiwilligen kirchlichen Zahlungen für Missbrauchsbetroffene. Vor Gericht müsse jeder Einzelfall betrachtet werden, so Dieser, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist. Bei Rechtsgeschäften einschließlich Schmerzensgeldern über 100.000 Euro sei er als Bischof gehalten, die Voten von zwei Gremien zu berücksichtigen: des Vermögensrates und des Konsultorenkollegiums, das aus dem Domkapitel besteht.
Zwei Vergleiche angenommen
Das Bistum hat nach eigenen Angaben in zwei Fällen die Vergleichsvorschläge des Gerichts angenommen. In einem weiteren Fall habe es gute Gründe gegeben, das Angebot abzulehnen und Verjährung geltend zu machen. Das Gericht habe dies nicht als Verstoß gegen Treu und Glauben bewertet.
Christof Wellens, Mitglied des Vermögensrates im Bistum Aachen, erklärte: "30 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Klägers ist es das gute Recht des beklagten Bistums, sich auf Verjährung zu berufen." Dies diene dazu, das Bistum vor nicht mehr aufklärbaren Forderungen zu schützen. Die Kläger seien in einem höheren Alter und hätten ausreichend Zeit gehabt, ihre Forderungen rechtzeitig geltend zu machen. Verjährung gelte schon seit der Römerzeit als Instrument des Rechtsfriedens und werde von allen Institutionen in Europa und Deutschland anerkannt.
Zahlungen ohne Beweise
Auf einer anderen Ebene ist laut Wellens das Verfahren für die freiwilligen kirchlichen Anerkennungsleistungen zu sehen. Dort würden unabhängig von der Beweislage Zahlungen in beträchtlicher Höhe zugesprochen.
Im kirchlichen System der Anerkennungsleistungen hat das Bistum Aachen eigenen Angaben zufolge bis Ende Oktober 3,5 Millionen Euro an Betroffene gezahlt. Seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Bischofskonferenz im Jahr 2011 bis zum 30. September 2024 seien 179 Erstanträge auf Anerkennung des Leids gestellt worden. 144 seien bislang beschieden worden.
Nach Aufruf melden sich 65 Betroffene
Das Bistum hatte im 18. Oktober vergangenen Jahres die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern veröffentlicht, die länger als zehn Jahre verstorben sind. In der Folge hätten sich 65 Betroffene gemeldet und seien 28 Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt worden, so die Diözese.
Dem Bistum sind mittlerweile 148 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt, wie es hieß. Darunter befänden sich 134 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone), eine Ordensschwester und 13 Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Organisten, Religionslehrer oder Ehrenamtliche.