Aachener Bischof verteidigt Veröffentlichung von Täternamen

Aufarbeitung "deutlich voranbringen"

Der Aachener Bischof Helmut Dieser hat noch einmal die Veröffentlichung der Namen von 53 Missbrauchstätern in seinem Bistum verteidigt. Dieser Schritt sei genau überlegt und für die Betroffenen sexualisierter Gewalt getan worden.

Bischof Helmut Dieser / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Helmut Dieser / © Harald Oppitz ( KNA )

Dieses Vorgehen solle vor allem den Betroffenen zugutekommen und die weitere Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs "deutlich voranbringen", schrieb Dieser in einem Hirtenbrief, der am Sonntag in den Kirchen verlesen wurde.

Unter den Namen, die seit Mittwoch auf der Internetseite des Bistums aufgeführt sind, sind 52 Geistliche, darunter ein Weihbischof, und ein Nicht-Kleriker. Insgesamt sind laut Bistum 126 beschuldigte Kirchenmitarbeiter und 267 Betroffene bekannt.

Das Bistum Aachen machte die Namen von 53 Tätern sexualisierter Gewalt öffentlich bekannt / © Marius Becker (dpa)
Das Bistum Aachen machte die Namen von 53 Tätern sexualisierter Gewalt öffentlich bekannt / © Marius Becker ( dpa )

Betroffene sollten zum einen "mit der öffentlichen Nennung des Namens ihres Täters nicht mehr allein bleiben", zum anderen könnten sie so "Vertrauen schöpfen, aus dem Dunkelfeld herauszutreten", schreibt der Bischof. Bereits nach Veröffentlichung eines Gutachtens im November 2020 hatte die Diözese an Betroffene appelliert, sich zu melden.

Datenschutzrechte versus Aufarbeitung und Gerechtigkeit

Die Entscheidung, die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern öffentlich zu machen, habe die Diözese nach langem Abwägen getan, heißt es weiter. "Datenschutzrechte, die Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen und die Gefahr einer Stigmatisierung, sofern sich ein Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist, stehen auf der einen Seite, die Erwartung von Aufarbeitung und Gerechtigkeit auf der anderen."

Protest gegen kirchlichen Umgang mit Missbrauch / © Julia Steinbrecht (KNA)
Protest gegen kirchlichen Umgang mit Missbrauch / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Voraussetzung für die Veröffentlichung der Namen war, dass der jeweilige Beschuldigte schon mindestens zehn Jahre tot ist. Zudem seien die Betreffenden von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden. Oder im jeweiligen Fall wurde der Antrag eines Betroffenen auf Anerkennung des Leids positiv beschieden.

Telefon-Hotline für Betroffene sexueller Gewalt

Die Namensnennung verunsichere sowohl Betroffene als auch Gemeinden, in denen die Beschuldigten tätig waren, räumte Dieser ein. Solche "Belastungen und Erschütterungen gehören aber zur Aufarbeitung der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs dazu". Aufarbeitung bleibe nie nur den Betroffenen oder den eigens dazu bestellten Fachleuten überlassen, sondern beziehe alle mit ein.

Für den entstehenden Gesprächsbedarf stehen nach Aussage des Bischofs vor Ort Fachleute zur Moderation bereit. Für Betroffene gebe es zudem eine Telefon-Hotline und ein Formular auf der Website des Bistums.

Dieser räumte ein, dass das Vorgehen für alle nicht einfach sei. "Wir werden über all das sicher nicht einer Meinung sein", so der Bischof abschließend. Kontroverse Diskussionen seien aber "unvermeidlich und nötig und helfen der Vergewisserung und Verarbeitung".

Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz

Laut einer von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Studie hat es in den vergangenen Jahrzehnten 3.677 Opfer sexueller Übergriffe von mindestens 1.670 Priestern gegeben. Bei den zwischen 1946 und 2014 erfassten Opfern handelte es sich überwiegend um männliche Minderjährige, mehr als die Hälfte von ihnen war zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre, wie es in der Zusammenfassung der Ergebnisse heißt.

Vorstellung der Missbrauchsstudie auf der DBK-Vollversammlung / © Arne Dedert (dpa)
Vorstellung der Missbrauchsstudie auf der DBK-Vollversammlung / © Arne Dedert ( dpa )
Quelle:
KNA